Auf der Tagesordnung der SR- Sitzung am 03.09.14 standen unter Punkt 10 Rücknahme der Klage wegen Planfeststellung BÜ Lappach und Sachstandbericht.

Ursache dieser Klagerücknahme ist ein 7- seitiges Schreiben der mit der Klage beauftragten Kanzlei

Döring- Spieß- Eingang bei der Stadt am 17.07.14.

Darin enthalten ist die Auflistung von vielen Versäumnissen durch nicht erhobene und nicht begründete Einsprüche, mit der dringenden Empfehlung, die Klage wegen Aussichtslosigkeit zurückzunehmen, was dann ja auch einstimmig beschlossen und damit der letzte Trumpf in Sachen Brückenverhinderung Lappach aus der Hand gegeben wurde.

Bestürzt hat mich der Umstand, dass sich Bürgermeister und Stadträte offensichtlich einig waren und kein einziges Wort der Diskussion über diesen Vorgang führte, hier passt der Ausdruck- „totgeschwiegen“.

Ein leitender Angestellter der DB- Netze hat mir einmal den wirklich guten Rat gegeben:

„Die Tieferlegung müssen Sie politisch durchsetzen“.

Ich habe diesen Rat beherzigt und mit Hilfe von vielen Unterstützern unsere Dorfener Wünsche und Sorgen im Landtag und bei vielen Spitzenpolitikern vorgetragen und dort auch Erfolge (Landtagsbeschluss) oder zumindest Verständnis (Aiwanger: „Dorfen muss kämpfen) erzielt.

Wie aber, bitte soll man diesen, für uns einstehenden Personen das Verhalten unserer, für Dorfens Wohl gewählten Personen erklären?

Unser Rückhalt sind die unterstützenden Bürger, inzwischen auf die 4.000er Marke zugehend.

In dieses Bild passt auch die Aussage des BGM Grundner über Kosten eines dreistelligen Kostenbetrages- der ihm, anlässlich eines sogenannten „Arbeitsgespräches“ genannt wurde.

Wie fast immer, hat der BGM die BI darüber nicht informiert. Dabei ist ihm, wie auch schon Herrn Wandinger der Fehler unterlaufen, den nur die DB betreffenden Teil des zweigleisigen Ausbaus-

(zweites Gleis mit mit Nebenarbeiten, Schallschutzmauern, 66% der Brückenkosten)nicht gegenzurechnen.Außerdem sind mehrere Ausbauvarianten, d.h. auch mehrere Kostenvarianten vorgesehen.

Es ist klar, dass die Tieferlegung stadteinwärts durch den Brückenbau Lappach nicht beeinträchtigt wird, und in diesem Fall ohne Probleme durchgeführt werden könnte.

Auch befindet sich der geplante Brückenbau außerhalb des Stadtbereichs.

Trotzdem stellt das Bauwerk durch seine Größe einen schweren Eingriff ins Isental dar, und das auch noch in unmittelbarer Nähe als Zubringer südlich  zur A 94. Es sollte bei einer Brückenbausumme von

4,1 Mio. einem Kostenvergleich mit Tieferlegung und einer ebenerdigen Überquerung unterzogen werden.

Georg Brandhuber mit Unterstützern

Planfeststellung Rechtsanwälte Döring + Spieß zur Klage Stadt Dorfen wegen Brückenbau Lappach vom 08.05.2014:

Seite 1

Seite 2

Seite 3

Seite 4

Seite 5

Seite 6

Seite 7